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Servicestelle Forschungsförderung

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Der Einstieg in die Drittmitteleinwerbung

Als Promovierende, Postdocs oder Habilitierende planen oder bearbeiten Sie ein Forschungsvorhaben, mit dem Sie sich wissenschaftlich qualifizieren wollen. Sie können Ihre Forschungen über ein Stipendium oder ein Drittmittelprojekt extern finanzieren. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt vorzubereiten.
Promovierende finden bei Fragen zur Finanzierung ihrer Promotion Hinweise auf der Website der University of Bayreuth Graduate School/Servicestelle WiN-UBT, Ansprechperson ist Dr. Alina Jahn.

Postdoktoranden-Stipendium
Ein Stipendium können Sie bei einer Stiftung beantragen. Die Bewerbungsunterlagen und Hinweise für die Antragstellung und die Einreichungsfristen finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten der Stiftung. Sehen Sie dazu die untenstehenden Angebote unter "Mobilität". Den Antrag können Sie selbst vorbereiten und einreichen. Bei Bewilligung Ihres Antrags erhalten Sie ein Stipendium und müssen selbst für Ihre Krankenversicherung sorgen. Über weitere Fördermöglichkeiten an der Universität Bayreuth informiert die Servicestelle WiN-UBT.

Projektförderung
Drittmittelanträge können nur von bereits promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern beantragt werden. In einem Drittmittelprojekt können Personalmittel (auch für die eigene Stelle), Sachmittel und Reisekosten beantragt werden. Projektanträge können z.B. bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft, bei Bundes- und Landesministerien, verschiedenen Stiftungen, wie der VolkswagenStiftung oder der Fritz-Thyssen-Stiftung, eingereicht werden. Angestellte wissenschaftliche Mitarbeitende der Universität sind hierbei kranken- und sozialversichert.

Auslandsaufenthalt
Europäische und nationale Forschungsfördereinrichtungen haben das Ziel, die Exzellenz des wissenschaftlichen Nachwuchses in Europa zu stärken. Für besonders qualifiziert promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler bieten unterschiedliche Fördermittelgeber ein- bis zweijährige weiterqualifizierende Forschungsaufenthalte im Ausland an.

Nationale und internationale Förderprogramme für den Wissenschaftlichen Nachwuchs
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über Förderprogramme für den Wissenschaftlichen Nachwuchs. Wenn Sie Fragen zu diesen oder fachspezifischen Programmen haben, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Ansprechperson in der Servicestelle.

EIGENE POSITIONEinklappen

DFG: Eigene Stelle (befristet) als Principal Investigator

Dauer: max. 3 Jahre
Fördersumme: in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TV-L)
Fristen: jederzeit

Voraussetzungen:

  • Qualifizierte (in der Regel promovierte) Wissenschaftler/innen aller Fachrichtungen, die an deutschen Forschungseinrichtungen tätig sind
  • Forschungsvorhaben von hoher wissenschaftlicher Qualität und Originalität, das auf internationalem Niveau durchgeführt wird
  • Bewerbungen nur in Verbindung mit einer Sachbeihilfe

Information zum Programm


DFG: Walter-Benjamin-Programm

Dauer: bis zu 2 Jahre
Förderhöhe: in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TV-L), zzgl. Zuschuss zu den direkten Projektkosten
Fristen: jederzeit

Voraussetzungen:

  • Postdoktorand:innen in einem frühen Karrierestadium, ideal für frisch Promovierte
  • Mobilität wird erwartet, d. h. die Bewerber sollten nicht planen, an der Forschungseinrichtung zu bleiben, an der sie promoviert wurden

Information zum Programm


DFG: Heisenberg-Programm (Heisenberg-Stelle oder Heisenberg-Professur)

Dauer: 5 Jahre (3+2)
Höhe der Förderung: in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TV-L) bzw. für Professuren (W-Besoldung)
Fristen: jederzeit

Voraussetzungen:

  • Die antragstellende Person muss alle Voraussetzungen für eine Berufung auf eine Professur erfüllen
  • Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau und Eignung zur Weiterqualifizierung als Hochschullehrer:in

Information zum Programm


VolkswagenStiftung: Aufbruch – Neue Forschungsräume für die Geistes- und Kulturwissenschaften

Dauer: max. 18 Monate
Fördersumme: bis zu €250.000 (zwei PIs) / €350.000 (drei PIs)
Fristen: siehe Webseite oder kontaktieren Sie uns

Voraussetzungen:

  • Alle Karrierestufen nach der Promotion
  • Wissenschaftler/innen aus den Geistes- oder Kulturwissenschaften und den theoretischen Sozialwissenschaften
  • Beschäftigung an einer wissenschaftlichen Einrichtung in Deutschland
  • Wissenschaftler/innen aus ausländischen Einrichtungen können sich als Mitantragstellende bewerben

Information zum Programm


Fritz Thyssen Stiftung: Eigene Stelle in einem Forschungsprojekt

Dauer: max. 3 Jahre (in der Regel 2 Jahre)
Förderhöhe: in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TV-L)
Fristen: 1. Februar und 1. September eines jeden Jahres

Voraussetzungen:

  • Alle Karrierestufen nach der Promotion
  • Das Projekt muss in einen der Schwerpunktbereiche der Stiftung passen
  • Geplante Projektmitarbeitende können keine Anträge stellen. Promovierter wissenschaftlicher Nachwuchs kann sich für eine eigene Stelle im Rahmen eines Projekts bewerben, das von einer Projektleitung oder Principal Investigator (in der Regel ein/eine Professor/in) vorgeschlagen wird

Information zum Programm

FORSCHUNGSGRUPPENLEITUNGEinklappen

Europäische Kommission: ERC Starting Grant (2-7 Jahre nach der Promotion)

Dauer: max. 5 Jahre
Fördersumme: bis zu 1,5 Mio. €.
Fristen: siehe Webseite oder kontaktieren Sie uns

Voraussetzungen:

  • 2-7 Jahre Erfahrung als Postdoktorand/in nach der Promotion
  • Forschung muss in einer öffentlichen oder privaten Forschungseinrichtung (der sogenannten Gasteinrichtung) in einem der EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern durchgeführt werden
  • Anträge auf einen ERC Starting Grant müssen von einer einzigen Hauptforscher/in (Principal Investigator) in Verbindung mit einer Gasteinrichtung, der sogenannten antragstellenden Rechtsperson, eingereicht werden

Information zum Programm

 
Europäische Kommission: ERC Consolidator Grant (7-12 Jahre Erfahrung als Postdoktorand:in nach der Promotion)

Dauer der Maßnahme: 5 Jahre
Förderungsbetrag: bis zu 2 Mio. €
Fristen: siehe Webseite oder kontaktieren Sie uns

Voraussetzungen:

  • 7-12 Jahre Erfahrung als Postdoktorand:in nach der Promotion
  • Vielversprechende wissenschaftliche Leistungen und ein ausgezeichnetes Forschungsvorhaben
  • Forschung muss in einer öffentlichen oder privaten Forschungseinrichtung (der sogenannten Gasteinrichtung) in einem der EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern durchgeführt werden
  • Anträge auf einen ERC Consolidator Grant müssen von einer einzigen Hauptforscher:in (Principal Investigator) in Verbindung mit einer Gasteinrichtung, der sogenannten antragstellenden Rechtsperson, eingereicht werden

Information zum Programm

 
DFG: Emmy Noether-Programm (Selbständige Nachwuchsgruppenleitung)

Dauer: max. 6 Jahre (3+3)
Förderhöhe: in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TV-L) plus Zuschuss zu den direkten Projektkosten
Fristen: jederzeit

Voraussetzungen:

  • Bis zu 4 Jahre nach Abschluss der Promotion (in der Regel mindestens zwei Jahre Postdoc-Erfahrung)
  • Exzellentes Forschungsprojekt
  • Nachgewiesene internationale Forschungserfahrung
  • Wird bewertet auf der Grundlage früherer Forschungsarbeiten, anspruchsvoller Publikationen in international angesehenen Zeitschriften oder vergleichbarem Format

Information zum Programm


Boehringer Ingelheim Stiftung: Perspektiven-Programm Plus 3 für unabhängige Nachwuchsgruppenleitungen

Laufzeit: 3 Jahre
Fördersumme: bis zu 900.000 € über einen Förderzeitraum von jeweils 3 Jahren
Fristen: 15. März und 15. September eines jeden Jahres

Voraussetzungen:

  • Promotion vor weniger als 12 Jahren vor der Bewerbungsfrist
  • 2-5 Jahre Erfahrung als unabhängige Forschungsgruppenleitung an einer deutschen Einrichtung, die im Rahmen eines Auswahlverfahrens erreicht wurde
  • Kandidat/innen aus den Bereichen Medizin, Chemie oder Biologie (ausgenommen zoologische Forschung und Forschung zur systematischen Botanik)
  • Nachgewiesene internationale Erfahrung
  • Herausragende Publikationsleistung
  • Aufnehmende Einrichtung bestätigt, dass sie nach 6 Jahren eine unbefristete Stelle anbietet, inklusive Beiträgen zu Räumen und Geräten

Information zum Programm


Elitenetzwerk Bayern (ENB): Nachwuchsforschungsgruppe

Dauer: 5 Jahre
Förderhöhe: in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TV-L) plus Zuschuss zu den direkten Projektkosten
Fristen: siehe Webseite oder kontaktieren Sie uns

Voraussetzungen:

  • 2-5 Jahre nach der Promotion
  • 2 Jahre vor der Antragstellung müssen die Bewerber/innen an einer anderen Einrichtung als der Gasteinrichtung geforscht haben
  • Herausragende wissenschaftliche Leistungen
  • Origineller Forschungsvorschlag
  • Thema der Forschungsgruppe muss entweder einem der Elite-Graduiertenprogramme oder den internationalen Promotionsprogrammen des ENB entsprechen

Information zum Programm

MOBILITÄTEinklappen

Marie Skłodowska-Curie-Maßnahmen: Europäische Postdoc-Stipendien (PF)

Dauer: 12-24 Monate
Höhe der Förderung: fester monatlicher Betrag (je nach Gastland), zuzüglich Mobilitätsbeihilfe und (gegebenenfalls) Familienzuschlag; die aktuellen Sätze finden Sie in der Programmbeschreibung.
Fristen: siehe Webseite oder kontaktieren Sie uns

Voraussetzungen:

  • Bis zu 8 Jahre nach der Promotion
  • Mobilitätsregel: Forschende aller Nationalitäten, die in den letzten drei Jahren nicht länger als 12 Monate in dem Land ihrer künftigen Gasteinrichtung verbracht haben
  • Die Gasteinrichtung muss sich in einem EU-Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land befinden

Information zum Programm

Marie Skłodowska-Curie-Maßnahmen: Globale Postdoc-Stipendien (PF)

Dauer: 12-24 Monate (+12 Monate Rückkehrphase)
Höhe der Förderung: fester monatlicher Betrag (je nach Gastland), zuzüglich Mobilitätsbeihilfe und (ggf.) Familienzuschlag; die aktuellen Sätze finden Sie in der Programmbeschreibung.
Fristen: siehe Webseite (LINK) oder kontaktieren Sie uns

Voraussetzungen:

  • Forschende aus einem EU-Mitgliedstaat (MS) oder einem assoziierten Land (AC), bis zu 8 Jahre nach der Promotion. Globale PF stehen auch Staatsangehörigen von Drittländern offen, wenn sie langfristig aufenthaltsberechtigt sind, d.h. wenn sie sich vor Ablauf der Frist mindestens 5 Jahre lang ununterbrochen in einem MS oder AC aufgehalten haben.
  • Mobilitätsregel: Forschende dürfen in den letzten drei Jahren nicht länger als 12 Monate in dem Land ihrer künftigen Gasteinrichtung verbracht haben
  • Die Gasteinrichtung muss sich in einem Drittland befinden (z. B. USA, Kanada, Japan). Die Global PF beinhalten eine obligatorische Rückkehrphase von 12 Monaten nach Europa

Information zum Programm


Alexander von Humboldt-Stiftung: Feodor Lynen-Forschungsstipendium für Wissenschaftler:innen (Forschungsaufenthalt außerhalb Deutschlands)

Dauer: 6-24 Monate (Postdoktorand:innenstipendium), 6-18 Monate (erfahrene Wissenschaftler:innen) im Ausland
Höhe der Förderung: monatlicher Festbetrag, großzügiger Familienzuschlag, Rückkehrstipendien auf Antrag, aktuelle Sätze siehe Webseite
Fristen: jederzeit, Auswahlsitzungen finden im Februar, Juni und Oktober eines jeden Jahres statt

Voraussetzungen:

  • Bis zu 4 Jahre nach der Promotion (Postdoktorand/innen) oder bis zu 12 Jahre nach der Promotion (erfahrene Wissenschaftler/innen)
  • Hervorragender durchschnittlicher akademischer Werdegang und akademische Leistungen
  • Bestätigung der Forschungseinrichtungen durch eine:n Gastgeber:in (Host muss Mitglied des Alumni-Netzwerks der Stiftung sein, siehe entsprechende Informationen unter dem unten stehenden Link)
  • Erfahrene Forschende benötigen ein eigenes akademisches Profil und Berufserfahrung mindestens auf dem Niveau einer Assistenzprofessur oder Nachwuchsgruppenleitung oder eine mehrjährige selbstständige wissenschaftliche Tätigkeit

Information zum Programm


Alexander von Humboldt-Stiftung: Humboldt-Forschungsstipendium für Wissenschaftler:innen (Forschungsaufenthalt in Deutschland)

Dauer: 6-24 Monate (Postdoktorand/innenstipendium), 6-18 Monate (erfahrene Wissenschaftler/innen) in Deutschland
Höhe der Förderung: monatlicher Festbetrag, Zusatzleistungen und Familienzuschlag, die aktuellen Sätze entnehmen Sie bitte der Webseite
Fristen: jederzeit, Auswahlsitzungen finden im März, Juli und November eines jeden Jahres statt

Voraussetzungen:

  • Bis zu 4 Jahre nach der Promotion (Postdoktorand/innen) oder bis zu 12 Jahre nach der Promotion (erfahrene Wissenschaftler/innen)
  • Hervorragende akademische und wissenschaftliche Leistungen
  • Originalität und Innovationspotenzial des vorgeschlagenen Forschungskonzepts
  • Bestätigung der Forschungseinrichtungen durch eine:n Gastgeber/in

Information zum Programm


Alexander von Humboldt-Stiftung: Georg Forster-Forschungsstipendium für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Entwicklungs- und Transformationsländern (Forschungsaufenthalt in Deutschland)

Dauer: 6-24 Monate (Postdoktorand:innenstipendium), 6-18 Monate (erfahrene Wissenschaftler/innen) in Deutschland
Höhe der Förderung: monatlicher Festbetrag, Zusatzleistungen und Familienzuschlag, die aktuellen Sätze entnehmen Sie bitte der Webseite
Fristen: jederzeit, Auswahlsitzungen finden im Februar, Juni und Oktober eines jeden Jahres statt

Voraussetzungen:

  • Forschende aus Entwicklungs- oder Schwellenländern (außer VR China und Indien)
  • Die Forschungsfrage muss für die weitere Entwicklung der Herkunftsregion der Bewerber/in relevant sein, unabhängig vom Forschungsgebiet
  • Bis zu 4 Jahre nach der Promotion (Postdoktorand/innen) oder bis zu 12 Jahre nach der Promotion (erfahrene Wissenschaftler/innen)
  • Akademischer Werdegang und akademische Leistung nach internationalen Standards
  • Bestätigung der Forschungseinrichtungen durch eine:n Gastgeber/in

Information zum Programm


Alexander von Humboldt-Stiftung: Internationales Klimaschutz-Stipendium

Dauer: 12-24 Monate Projekt in Deutschland
Höhe der Förderung: monatlicher Festbetrag + Zusatzleistungen + Familienzuschlag, die aktuellen Sätze entnehmen Sie bitte der Webseite
Fristen: siehe Webseite oder kontaktieren Sie uns

Voraussetzungen:

  • Antragstellende sind angehende Führungskräfte oder Postdocs mit forschungsbasierter Klimaexpertise aus einem außereuropäischen Entwicklungs- und Transformationsland
  • Akademische oder praktische Tätigkeit im Klimaschutz oder klimarelevanten Ressourcenschutz im Heimatland
  • Sehr gute Kenntnisse der englischen und/oder deutschen Sprache
  • Zusage der Unterstützung durch eine:n Gastgeber/in in Deutschland

Information zum Programm


DFG: Walter Benjamin-Programm im Ausland (Internationale Förderlinie)

Dauer: bis zu 2 Jahre
Höhe der Förderung: Nutzen Sie den Vergaberechner
Fristen: Jederzeit

Voraussetzungen:

  • Postdoktorand/innen in einem frühen Karrierestadium, ideal für kürzlich abgeschlossene Promotionen
  • Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn die Forschenden in das akademische Forschungssystem in Deutschland integriert sind. Dies ist der Fall, wenn sie unmittelbar vor der Antragstellung während ihrer Promotions- und/oder Postdoc-Phase mindestens drei Jahre lang ununterbrochen in Deutschland als Wissenschaftler/in tätig waren.
  • Bei bereits im Ausland ansässigen Forschenden ist eine Förderung im Ausland möglich, wenn sie den überwiegenden Teil ihrer Schul- und Hochschulausbildung in Deutschland absolviert haben und sich zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Jahre zu Forschungszwecken im Ausland aufgehalten haben, nachdem sie in Deutschland oder im Ausland promoviert haben
  • Außerdem dürfen sie zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr an der für das Walter-Benjamin-Stipendium ausgewählten Gastinstitution tätig gewesen sein

Information zum Programm


DAAD: Postdoctoral Researchers International Mobility Experience (PRIME)

Dauer: 12 Monate im Ausland + 6 Monate obligatorische Wiedereingliederung in Deutschland
Höhe der Förderung: nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TV-L), zzgl. Zuschuss zu den direkten Projektkosten
Fristen: siehe Webseite (LINK) oder kontaktieren Sie uns

Voraussetzungen:

  • Abgeschlossene Promotion
  • Die deutsche Gastuniversität muss schriftlich bestätigen, dass die Postdoktorand:in im Falle eines erfolgreichen Antrags während des gesamten Förderzeitraums beschäftigt wird
  • Bewerber:innen müssen die Mobilitätsregel des Programms einhalten, d.h. sie können jedes Land (außer Deutschland) als Ziel für ihren Forschungsaufenthalt im Ausland wählen, sofern sie in den drei Jahren vor Ablauf der Bewerbungsfrist nicht länger als insgesamt 12 Monate in diesem Land gewohnt oder ihre Haupttätigkeit (Arbeit, Studium usw.) dort ausgeübt haben
  • Forschungsaufenthalt im Ausland als auch die Rückkehrphase nach Deutschland sind obligatorische Bestandteile des Programms

Information zum Programm


DAAD: Forschungsstipendium an der Fondation Maison des Sciences de l'Homme (MSH) Paris für die Geistes- und Sozialwissenschaften

Dauer: 6 Monate in Frankreich
Höhe der Förderung: monatliche Summe + Zusatzleistungen, aktuelle Sätze siehe Webseite
Fristen: siehe Webseite (LINK) oder kontaktieren Sie uns

Voraussetzungen:

  • Bis zu 4 Jahre nach der Promotion, mindestens mit "cum laude“
  • Sehr gute Sprachkenntnisse in Französisch
  • Das Projektthema muss sich von der Dissertation unterscheiden

Information zum Programm


Leopoldina-Forschungsstipendium

Dauer: 1-2 Jahre im Ausland
Höhe der Förderung: Gehalt nach DFG-Förderrichtlinien (+ Zusatzleistungen)
Fristen: jederzeit, Entscheidungen werden viermal im Jahr getroffen

Voraussetzungen:

  • Bis zu 7 Jahre nach Abschluss der Promotion
  • Postdoktorand:innen aus den Bereichen Naturwissenschaften, Medizin oder Wissenschaftsgeschichte
  • Unabhängiges Forschungsprofil
  • Herausragender wissenschaftlicher Leistungsnachweis

Information zum Programm


Verantwortlich für die Redaktion: Dr. Ursula Higgins

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