FAQs
Antragsphase
- Wo finde ich aktuelle Ausschreibungen?Einklappen
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Aktuelle Ausschreibungen finden sich auf den Webseiten der jeweiligen Fördermittelgeber. Einen kompakten Überblick zu den verschiedenen Programmen unterschiedlicher Fördermittelgeber finden Sie auf der Webseite der Forschungsförderung.
Wir empfehlen Ihnen, sich für den/die Newsletter der Servicestelle Forschungsförderung anzumelden. Hier erhalten Sie immer aktuelle Informationen zu neuen Ausschreibungen je nach Fachrichtung (Lebens- und Umweltwissenschaften; Natur- und Ingenieurwissenschaften; Sozial- und Geisteswissenschaften).
Zudem bieten evtl. Ihre Fachverbände und Communities für Sie passende Newsletter an, um Informationen über aktuelle Ausschreibungen zu erhalten. - Welche Förderprogramme gibt es für den wissenschaftlichen Nachwuchs?Einklappen
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Das Förderangebot für den wissenschaftlichen Nachwuchs nach der Promotion ist überaus divers. Auf dieser Website der Forschungsförderung finden Sie gängige Formen der Forschungsförderung je nach Bedarf und Förderformat. Darüber hinaus gibt es auch regelmäßig Ausschreibungen, die wir in unserem Newsletter veröffentlichen.
- Was muss bei der Beantragung eines Drittmittelprojekts generell beachtet werden?Einklappen
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Nach der Identifizierung der passenden Richtlinie für die eigene Forschungsidee müssen sich die Antragstellenden mit den Fördervoraussetzungen vertraut machen. Hierfür sind Dokumente wie die Bekanntmachung, Merkblätter, Hinweise zur Antragsstellung sowie Checklisten durchzugehen. Zwei zentrale Aspekte sind dabei die Strukturierung der Vorhabenbeschreibung sowie die Projektkalkulation. Die Servicestelle Forschungsförderung unterstützt Sie in allen Belangen rund um die Vorbereitung und Durchführung des Forschungsprojektes.
Kontaktieren Sie die Servicestelle Forschungsförderung frühzeitig (mindestens 2 Wochen vor der geplanten Einreichung), damit wir Sie bestmöglich unterstützen und relevante Ansprechpersonen mit einbeziehen können. Wird für die Beantragung von Drittmitteln die Erstellung und die rechtsverbindliche Unterschrift von Kooperationsvereinbarungen, Unterstützungsschreiben, etc. benötigt, dann muss für die Vorbereitung des Antrags eine längere Vorbereitungszeit eingeplant werden (mindestens 4 Wochen). - Welche Unterlagen benötige ich für einen Förderantrag?Einklappen
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Dies ist vom Fördermittelgeber und dem jeweiligen Förderprogramm abhängig. Wer einen Antrag stellen will, sollte rechtzeitig Lebenslauf, Publikationsliste und Homepage aktualisieren. Je nach Förderlinie sind unterschiedliche Formulare auszufüllen und ggf. Vorlagen für den Antrag zu verwenden. In der Forschungsförderung helfen wir Ihnen, die richtigen Unterlagen zu finden und passend zu bearbeiten. Falls Sie einen Unterstützungsbrief (Support Letter, Letter of Intent, Host Institution Statement o.ä.) von der Hochschulleitung oder eine Arbeitgebererklärung von der Personalabteilung benötigen, wird dies ebenfalls über unsere Servicestelle abgewickelt.
- Wie erfolgt die Budgetplanung?Einklappen
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Diese ist vom jeweiligen Förderprogramm abhängig. Beachten Sie hier bitte immer die individuellen Anforderungen. I.d.R. teilt sich das Budget in mehrere Kategorien u.a. Personal, Reise- und Sachmittel sowie evtl. Geräte auf. Bei der Budgetplanung unterstützen wir Sie. Kontaktieren Sie uns hierzu frühzeitig, sobald Sie eine Vorstellung über die geplanten Aktivitäten haben. Die Kalkulation der festzusetzenden Personalkosten übernimmt die Forschungsförderung in Kooperation mit der Personalabteilung.
- Wer ist zeichnungsberechtigt für welche Unterlagen (z.B. DFG-Arbeitgebererklärungen)?Einklappen
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Die Zeichnungsberechtigung liegt an der Universität Bayreuth grundsätzlich beim Präsidenten und der Kanzlerin. Bei bestimmten Vorgängen erfolgt die Zeichnung durch die Leitung der Abteilung III – Personalanagelegenheiten. Die Einholung der Unterschriften erfolgt über die Forschungsförderung oder die Drittmittelverwaltung.
- Gibt es Fördermöglichkeiten für internationale Kooperationen?Einklappen
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Viele Fördergeber/innen bieten Finanzierungen für internationale Kooperationen an. Diese reichen von der Anbahnung bilateraler Forschungszusammenarbeit (z.B. bei der DFG oder BayIntAn) über die Einbindung internationaler Partner/innen in langjährige Projekte (z.B. bei der DFG oder VolkswagenStiftung) hin zu großen internationalen Verbünden auf EU-Ebene (v.a. in den Säulen II und III des Forschungsrahmenprogramms Horizon Europe).
- Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es für Forschungsinfrastruktur?Einklappen
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Fördermöglichkeiten für den Auf- und Ausbau von Forschungsinfrastruktur bietet vor allem die DFG im Bereich Wissenschaftliche Geräte und Informationstechnik (WGI). Dort können Mittel für die Beschaffung von Großgeräten sowie für das Management von Gerätezentren (Core Facilities) beantragt werden.
Darüber hinaus werden sporadisch Förderprogramme für die Beschaffung von Großgeräten und speziellen Technologien seitens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bekanntgegeben. Diese Ausschreibungen werden im Förderfinder des Bundes veröffentlicht.
Auf europäischer Ebene werden Forschungsinfrastrukturen über das Rahmenprogramm Horizon Europe gefördert. Informationen zu Förderrichtlinien oder offenen Ausschreibungen können über die Nationale Kontaktstelle Forschungsinfrastrukturen (NKS FIS) erhalten werden.
Ansprechpersonen
- Wer ist in der Forschungsförderung die Ansprechperson für DFG-, EU-, Bundes- oder Landesförderung bzw. für Stiftungen?Einklappen
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Sehen Sie hierzu die Zuordnungen zu den jeweiligen Fördermittelgeber/innen auf unserer Website der Forschungsförderung.
- Wer ist die Ansprechperson bei juristischen Fragen im Kontext der Drittmittelförderung?Einklappen
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Juristische Fragen im Drittmittelbereich klärt das Referat I/AR (Allgemeine Rechtsangelegenheiten). Die Funktionsadresse lautet: vertrag@uni-bayreuth.de. Gerne koordinieren wir ihre Anfragen an das Referat.
- Wo finde ich Beratung und Ansprechpersonen für den Einkauf?Einklappen
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Zu allen Aspekten rund um den Einkauf berät Sie die Abteilung II/2 Beschaffungsangelegenheiten. Hier finden Sie Unterstützung, wenn es z.B. um den Einkauf von Büromaterialien und -möbeln, Mediengeräten, Geräten für Lehre und Forschung, Chemikalien oder um zentrale Vergaben/Ausschreibungen und Zollangelegenheiten geht. Im Intranet finden Sie alle wichtigen, internen Formulare der Abteilung Beschaffungsangelegenheiten.
- Wo finde ich Informationen zu Sach- und Reisemitteln?Einklappen
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Welche Sach- und Reisemittel Sie beantragen können, hängt von den Vorgaben des jeweiligen Fördermittelgebers ab. In allen Fällen wird erwartet, dass die beantragten Sach- und Reisemittel direkt mit der Durchführung des Projekts in Verbindung stehen, also ‚direkte Projektkosten‘ sind. ‚Indirekte Projektkosten‘ wie z.B. Strom oder Wasserverbrauch müssen (falls verfügbar) über die Programmpauschalen getragen werden. Spezielle Informationen zum Thema Reisekosten finden Sie im Intranet im Bereich Personalwesen in der Rubrik ‚Dienstreisen‘. Darüber hinaus berät Sie hierzu die Abteilung III/3.
- Wer berät mich hinsichtlich des Forschungsdatenmanagements in Anträgen?Einklappen
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Aspekte des Forschungsdatenmanagements (FDM) müssen schon in der Antragsphase berücksichtigt werden. In der Forschungsförderung beraten wir Sie hinsichtlich der Anforderungen an das FDM in Anträgen, diese sind je nach Fördermittelgeber unterschiedlich. Unsere Arbeitsgemeinschaft Forschungsdatenmanagement (FDM@UBT) bietet auf ihrer Webpage ausführliche Informationen rund um das Thema.
- Wer kann mich zu meiner bisherigen Publikationsleistung und meiner Autorenidentifikation beraten?Einklappen
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Zu Ihrer Publikationsleistung und allen Aspekten rund um die Autorenidentifikation beraten Sie die Mitarbeitenden der Universitätsbibliothek. Auch in der Forschungsförderung helfen wir Ihnen, Ihre Publikationsleistung in Bezug auf mögliche Antragstellungen realistisch einzuschätzen.
- Wer berät mich hinsichtlich ethischer Gesichtspunkte in der Antragsphase?Einklappen
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Hierzu beraten wir in der Forschungsförderung, aber in kritischen Fällen kann schon in der Antragsphase Kontakt mit der Ethikkommission der UBT oder dem Datenschutzbeauftragten der UBT aufgenommen werden. Es ist immer die Satzung der UBT zur Sicherung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten zu beachten.
- Wer ist die Ansprechperson für die Drittmittelverwaltung in der Universität?Einklappen
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Das Referat II/1.1.4 ist verantwortlich für die Verwaltung von Drittmitteln. Erreicht werden kann das Referat über die Funktionsadresse: drittmittel@uni-bayreuth.de
Die Ansprechpersonen für die unterschiedlichen Fördermittelgeber finden Sie auf der Webpage des Referats. - Wo finde ich Informationen und Beratung als wissenschaftlicher Nachwuchs?Einklappen
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Das Förderangebot für den wissenschaftlichen Nachwuchs nach der Promotion ist überaus divers. Auf dieser Website der Forschungsförderung finden Sie gängige Formen der Forschungsförderung je nach Bedarf und Förderformat. Darüber hinaus gibt es auch regelmäßig Ausschreibungen, die wir in unserem Newsletter veröffentlichen.
Sollten Sie bereits Interesse an einer speziellen Förderlinie haben, wenden Sie sich gerne an die dafür zuständige Ansprechperson. - Wo finde ich Informationen und Beratung zum Thema Forschungstransfer?Einklappen
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Die Universität Bayreuth legt besonderen Wert auf den Forschungstransfer. Selbstverständnis, Ziele und Akteure in diesem Bereich sind in der Transferstrategie verankert. Der Bereich Transfer wird an der Universität Bayreuth zentral vom Institut für Entrepreneurship und Innovation betreut, dessen Team den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern beratend zur Seite steht.
Weitere allgemeine Informationen sowie Events und Ausschreibungen zum Thema lassen sich auf der Webseite von Bayern Innovativ finden.
Es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten im Bereich Transfer. Neben der DFG bieten auch ERASMUS+ sowie der Europäische Sozialfond Plus (ESF+) und der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterschiedliche Programme für die Entwicklung und Umsetzung von Transfermaßnahmen. - Wo finde ich Informationen für die Förderung von Wissenschaftlerinnen?Einklappen
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Konkrete Förderinstrumente der UBT, die sich an Wissenschaftlerinnen richten, finden Sie auf den Seiten der Servicestelle Chancengleichheit. Überregionale Angebote finden Sie punktuell auch in aktuellen Ausschreibungen, über die Sie sich mit unserem Newsletter informieren können.
Informationen zu Antragsvoraussetzungen und besonderen Förderoptionen für Wissenschaftlerinnen und Personen mit Care-Verpflichtungen sind im Rahmen der regulären Beratung ebenfalls möglich.
Nach Bewilligung
- Wie gelangt das bewilligte Geld auf das Projektkonto?Einklappen
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Entscheidend ist, dass der Drittmittelverwaltung der Bewilligungsbescheid (Referat II/1.1.4) vorliegt. Sobald dies der Fall ist, wird im Mittelbewirtschaftungssystem eine Kostenstelle für das Projekt eingerichtet. Auf dieser Kostenstelle werden in der Regel die im Bewilligungsbescheid bewilligten Mittel entsprechend den jeweiligen Kostenkategorien hinterlegt. Nach der Einrichtung der Kostenstelle erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung von der Drittmittelverwaltung.
Der Geldeingang, der aufgrund von Mittel- oder Zahlungsanforderungen erfolgt, wird anschließend auf dieser Projektkostenstelle verbucht. Die Kontenbewegungen können über das webbasierte Abfragesystem HIS-QIS eingesehen werden. - Welche Unterstützung gibt es an der UBT beim Publizieren der Forschungsergebnisse?Einklappen
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Die Universitätsbibliothek berät Sie zu verschiedenen Aspekten des wissenschaftlichen Publizierens, z.B. zum Thema Open Access und zu Finanzierungsmöglichkeiten von Open Access. Hier finden sich auch Hinweise zum institutionellen Repositorium EPub Bayreuth und zur Hochschulbibliografie ERef Bayreuth. Über die richtige Verwendung der UBT-Affiliation klärt sie die Publikationsrichtlinie der UBT auf. Sie finden auf den Seiten der Bibliothek auch wichtige Informationen zum Predatory Publishing und zur Autorenidentifikation.
- Wie zitiere ich das Forschungsprojekt korrekt in den Acknowledgements einer Publikation?Einklappen
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Informationen zur richtigen Formulierung des Funding Acknowledgments in einer Publikation sehen Sie ebenfalls auf den Seiten der Universitätsbibliothek, in der Rubrik ‚Funding Acknowledgments/Förderhinweise‘.
- Was ist zu tun, wenn es im Verlauf des Projektes Anpassungen z.B. der Laufzeit oder des Budgets bedarf?Einklappen
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Wichtig ist eine frühzeitige Kommunikation mit dem jeweiligen Projektträger oder Programmmanager des Fördermittelgebers. Diese haben ein Interesse an einem erfolgreichen Projekt und suchen meist eine konstruktive Lösung für Ihr Anliegen, wobei Anpassungen i.d.R. immer kostenneutral sein müssen. Haben Sie einen Lösungsansatz identifiziert, sprechen Sie bitte mit der Drittmittelverwaltung bzw. der Forschungsförderung, um mögliche UBT-interne Schritte mitzudenken.
- Wie und wann muss die Abrechnung gegenüber dem Zuwendungsgeber erfolgen?Einklappen
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Je nach Fördergeber und -richtlinie müssen Abrechnungen in regelmäßigen Abständen (quartalsmäßig, halbjährig, etc.) und zum Abschluss des Projekts erfolgen. Alle Details rund um die Abrechnung der Projektkosten müssen mit dem Referat II/1.1.4. Drittmittelverwaltung, Grundsatzangelegenheiten im Drittmittelbereich geklärt werden.
- Was muss bei der Beendung eines Projekts beachtet werden?Einklappen
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Bei der Beendung eines drittmittelgeförderten Projekts gelten in erster Linie die entsprechenden Vorgaben der Fördermittelgeberin. Nach Übermittlung des finalen Berichts sowie Verausgabung der benötigten Mittel erstellt das Drittmittelreferat einen Verwendungsnachweis, stimmt mit der Projektleitung den Verbleib der Restmittel ab und schließt nach Klärung die entsprechende Kostenstelle.
- Was geschieht mit übrig gebliebenen Mitteln?Einklappen
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Restmittel aus Forschungsprojekten werden i.d.R. an den Fördergeber zurückgezahlt.