Von der Antragstellung bis zur Projektdurchführung
Von der ersten Idee über die Antragstellung bis zum Abschluss lassen sich verschiedene Etappen des Projektzyklus unterscheiden. In der Servicestelle Forschungsförderung unterstützen wir Sie in allen Phasen von der Planung bis zur Umsetzung eines Forschungsprojektes und ziehen bei Bedarf weitere Ansprechpersonen in Verwaltung und Servicestellen der Universität Bayreuth hinzu.
Bitte kommen Sie frühzeitig auf uns zu (mindestens 2 Wochen vor der geplanten Einreichung), damit wir Sie bestmöglich unterstützen können und relevante Ansprechpersonen mit einbeziehen können. Andernfalls können wir eine sachgemäße Unterstützung des Antrags und Koordination der für die Einreichung notwendigen Unterlagen nicht gewährleisten. Dies trifft insbesondere auf Anträge zu, die noch Abstimmungsbedarf mit der Hochschulleitung haben.
Im Falle von juristischen Bedarfen im Zuge der Antragstellung bitten wir um Kontaktaufnahme mindestens 4 Wochen vor Einreichtermin. Größere Vorhaben wie Verbundprojekte mit externen Partnern oder ERCs sollten noch längere Vorlaufzeiten einplanen, siehe unsere separaten Leitfäden.
- Von der Idee zum AntragEinklappen
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Noch vor Beginn Ihres Projektes müssen Sie mehrere Aufgaben lösen:
- eine passende Fördermöglichkeit für Ihre Projektidee finden
- sich ggf. mit Kooperationspartnern abstimmen
- einen Zeitplan für die Antragstellung erstellen
- den Projektantrag schreiben
Als Beratende der Servicestelle Forschungsförderung helfen wir Ihnen, diese Aufgaben zu lösen. Sprechen Sie uns gerne an!
- AntragstellungEinklappen
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Bei der Antragstellung sind je nach Förderprogramm und Projekttyp bestimmte Vorgaben zu beachten. Sie finden die Förderrichtlinien in aller Regel auf den Internetseiten der Förderer. Weitergehende Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie in der Servicestelle Forschungsförderung (siehe auch Leitfäden).
Die Servicestelle Forschungsförderung unterstützt Sie in allen Belangen der Antragstellung und fungiert als Schnittstelle zwischen Antragsteller:innen, Fördergebern und Verwaltung.
Auftragsforschung
Wenn Sie Forschungsarbeiten oder wissenschaftliche Dienstleistungen für externe Auftraggeber durchführen wollen, setzen Sie sich bitte mit Ihren Ansprechpartner:innen im Referat II/1.1.5 "Steuerliche Angelegenheiten und wirtschaftliche Tätigkeit" in Verbindung. - KostenplanungEinklappen
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Sie sollten in Ihrer Kostenplanung die einzelnen Positionen so konkret wie möglich berechnen und plausibel begründen. Wir unterstützen Sie bei der Kostenplanung Ihrer Anträge. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Fragen zu den verschiedenen Kostenkategorien (Personalmittelsätze, Reisekosten, Geräte, etc.) haben.
- Vertragsgestaltung Einklappen
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Bei Forschungskooperationen mit einem oder mehreren Partner/innen ist in der Regel der Abschluss eines Kooperations- bzw. eines Drittmittelvertrags notwendig. Das Referat I/AR "Allgemeine Rechtsangelegenheiten" berät Sie bei den damit verbundenen Fragen. Sollten Sie einen Vertragsentwurf von einem Kooperationspartner oder einer Kooperationspartnerin erhalten, senden Sie diesen bitte möglichst umgehend zur Prüfung an vertrag@uni-bayreuth.de.
Bitte planen Sie dafür ausreichend Zeit ein, da die relevanten Fachreferate in die Prüfung einbezogen werden und in manchen Fällen Vertragsverhandlungen erforderlich sind. Muster für Konsortialvereinbarungen in Forschungsprojekten erhalten Sie von der Servicestelle Forschungsförderung.
- ProjektbeginnEinklappen
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Mit Eingang des Zuwendungsbescheids können Sie Ihre Projektarbeit beginnen. Wenden Sie sich bitte an den/die für Ihren Fördergeber zuständige:n Mitarbeiter:in des Referats II/1.1.4 "Drittmittelverwaltung, Grundsatzangelegenheiten im Drittmittelbereich", die Ihnen für Ihr Projekt eine Projektkostenstelle anlegen. Die Ansprechperson des Referats II/1.1.4 kümmert sich auch um die Mittelabrufe und unterstützt Sie bei Fragen zur Projektabwicklung.
Im europäischen Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe begleitet Sie die Forschungsförderung auch im Prozess des Abschlusses des Fördervertrags mit der EU. Unser Post-Grant-Service umfasst hier auch die Unterstützung bei administrativen Fragen im Rahmen des nicht-finanziellen Reportings. Alle finanziellen Aspekte der Projektabwicklung liegen auch hier bei dem Referat II/1.1.4.
- Kontoführung und NachweiseEinklappen
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Die Drittmittelverwaltung führt Ihr Projektkonto und erstellt die notwendigen Verwendungsnachweise. Falls Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ansprechperson aus der Drittmittelverwaltung Referat II/1.1.4.
- Weitere Ansprechpersonen in der Zentralen Universitätsverwaltung und in den ServicestellenEinklappen
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Folgende Ansprechpersonen der Zentralen Universitätsverwaltung oder an der Universität angesiedelter Servicestellen helfen Ihnen bei der Beantragung und Durchführung Ihrer Projekte weiter:
Ansprechpersonen in der Verwaltung:
- Haushaltsabteilung: Bereich Finanzen – Drittmittelverwaltung II/1.1.4
- Haushaltsabteilung: Bereich Beschaffung und Bestandsverwaltung
- Personalabteilung: Drittmittelbereich III/1.3
- Personalabteilung: Reisekostenstelle Referat III/3
- Allgemeine Rechtsangelegenheiten - Referat I/AR
- Stipendienangelegenheiten Referat I/3
Formulare
- Formulare Finanzangelegenheiten und Beschaffungsangelegenheiten
- Formulare der Personalabteilung (inkl. Dienstreisen und Gastaufenthalte)
Weitere Servicestellen:
- Institut für Entrepreneurship & Innovation: Gründungsberatung, Erfindungsmeldung und Schutzrechte, Entrepreneurial Education
- Servicestelle Chancengleichheit: Genderpläne, Coaching und Mentoring
- Servicestelle Diversity
- Servicestelle PMK: Forschungsmarketing und -kommunikation
- Open Access
- Welcome Centre
- Servicestelle Wissenschaftlicher Nachwuchs WiN
- Haushaltsabteilung: Bereich Finanzen – Drittmittelverwaltung II/1.1.4