Druckansicht der Internetadresse:

Servicestelle Forschungsförderung

Seite drucken

Nagoya-Protokoll

Das Nagoya-Protokoll über Zugang und Vorteilsausgleich (= Access and Benefit Sharing, ABS) trat am 12. Oktober 2014 in Kraft und ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der auf eine ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile abzielt, die sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen oder von darauf bezogenem traditionellen Wissen ergeben.

Eine „genetische Ressource“ ist jedes Material pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen oder sonstigen nicht-menschlichen Ursprungs, das funktionale Erbeinheiten enthält, oder es ist ein Derivat einer genetischen Ressource (z.B. Enzyme, Proteine, Metaboliten) mit tatsächlichem oder potentiellem Wert. Mit der „Nutzung“ genetischer Ressourcen oder von darauf bezogenem traditionellen Wissen kann auch die nicht-kommerzielle Forschung und Entwicklung gemeint sein.

Die Umsetzung des Nagoya-Protokolls ist in der EU-Verordnung Nr. 511/2014 geregelt. Forschende, die genetische Ressourcen bzw. darauf bezogenes traditionelles Wissen im Rahmen ihrer Forschung nutzen, sind dazu verpflichtet, das Nagoya-Protokoll einzuhalten. In Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die zuständige nationale Behörde für den Vollzug des Nagoya-Protokolls. Nichtbeachtung des Nagoya-Protokolls kann juristische Folgen haben.

Zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls hat die DFG Guidelines zu ABS, Erläuterungen zu Begrifflichkeiten aus dem Nagoya-Protokoll sowie Erläuterungen zum Umgang mit den rechtlichen Vorgaben des Nagoya-Protokolls und der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 veröffentlicht.

Umfangreiche und praktische Erläuterungen zur Umsetzung des Nagoya Protokolls finden Sie auch auf den Seiten des German Nagoya Protocol HuB. Insbesondere möchten wir auf die hilfreiche Infografik für Forschende verweisen. Ebenfalls unterhält der GNP HuB einen eigenen YouTube-Kanal mit guten Kurzvideos.

Weitere Informationen rund um das Nagoya-Protokoll finden sich auf den Seiten der Europäischen Kommission.

Das ABS Clearing House (ABSCH) wird von der Convention on Biological Biodiversity unterhalten und ist die offizielle Plattform für den Austausch von Informationen rund um das Access and Benefit-Sharing. Hier finden Sie alle länderspezifischen Informationen und die nationalen Ansprechpartner:innen.

Bei weiteren Fragen:
Dr. Ursula Higgins
Leitung Servicestelle Forschungsförderung
ursula.higgins@uni-bayreuth.de
Tel. 0921 -  55 7783


Verantwortlich für die Redaktion: Dr. Ursula Higgins

Facebook Twitter Youtube-Kanal Instagram LinkedIn UBT-A Kontakt